Bereits in der Erstberatung weise ich stets darauf hin, dass Sie bei einer Trennung versuchen sollten, sich mit dem anderen Partner über die Verteilung der Haushaltsgegenstände nach Möglichkeit zu einigen.
Hausrat soll in natur geteilt werden, d.h. die vorhandenen Haushaltsgegenstände sollten aufgeteilt werden. Die Erwartung, dass ein Ehegatte den gesamten Haushalt behält, und der andere Ehegatte dafür in Geld abgegolten wird, kann in aller Regel nicht durchgesetzt werden. Sie können sich selbstverständlich darauf einigen, allerdings wird in einem gerichtlichen Verfahren dieser Anspruch nicht erfolgreich durchzusetzen sein.
Es empfiehlt sich schon aus Kostengründen, die Fragen der Haushaltsaufteilung nicht gerichtlich durchzuführen.