Es empfiehlt sich grundsätzlich, sich rechtzeitig vor einer beabsichtigten Trennung zu informieren. Die Folgen einer Trennung sind vielfältig, hierzu empfiehlt es sich, ein Erstberatungsgespräch wahrzunehmen. In diesem Erstberatungsgespräch kann ich für Sie die Trennungsfolgen aufzeigen und Ihnen Hinweise geben, wie Sie ggf. die Trennung durchführen können.
Wenn Sie vom Trennungsbegehren Ihres Ehegatten überrascht werden, dann sollten Sie sich ebenfalls sofort beraten lassen. Gerade in der ersten Zeit vor bzw. nach der Trennung werden vielfältige Entscheidungen getroffen, die weitreichende Folgen haben. Um diese Folgen abschätzen zu können, benötigen Sie anwaltlichen Rat.