Darunter versteht man sämtliche Fragen, die sich in der engeren und weiteren Familie ergeben können,
Schließlich gehören dazu auch die erbrechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung bis hin zur Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung.
Bei der Beratung für eine Trennung taucht oft die Frage auf, ab wann man eigentlich als Ehegatten getrennt voneinander lebt, d.h. wann besteht keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr. Um es salopp zu sagen: Eine Trennung im Rechtssinne liegt vor, wenn in allen Bereichen, nämlich „Schlafzimmer, Küche und Geldbeutel“ keine Gemeinsamkeiten mehr bestehen.
Es genügt für das Getrenntleben im Rechtssinne also nicht, das eine Sexualgemeinschaft mehr besteht, vielmehr dürfen auch keine wechselseitigen Versorgungsleistungen mehr erfolgen und auch in finanziellen Fragen muss die Trennung herbeigeführt sein. Erst wenn in allen drei Bereichen die Gemeinsamkeiten eingestellt sind, spricht man von einem Getrenntleben im Rechtssinne, so dass dann, wenn annähernd ein Jahr Trennungszeit vorbei ist, die Voraussetzungen für die Ehescheidung vorliegen.