Von sehr großer Bedeutung in den familiengerichtlichen Auseinandersetzungen ist das sogenannte Umgangsrecht, d.h. die Befugnis des Elternteiles, Zeit mit den Kindern zu verbringen, in dessen Haushalt die Kinder nicht leben.
Damit Sie überblicken können, was eine Alltagsfrage ist und welche Fragen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, habe ich ein Merkblatt entworfen, das Sie herunterladen können.
Zum sogenannten Umgangsrecht zählt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch die Anordnung eines sogenannten paritätischen Wechselmodells, d.h. eine Regelung der Betreuung der Kinder hälftig durch jeden Elternteil. Auch in diesem Bereich gibt es häufig Beratungs- und Vertretungsbedarf. Die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells kann auch gegen den Willen eines Elternteiles erfolgen. Die Folgen des paritätischen Wechselmodells sind weitreichend auch für die Frage des Kindesunterhaltes. Hierzu verweise ich auf das Merkblatt, das Sie nachfolgend finden.